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Leistungsabrechnung

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Alle Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte berechnet.

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Privat versicherte Patienten und Beihilfeberechtigte können die Arztrechnung ihrem privaten Kostenträger zur Erstattung vorlegen. Allerdings ist der Leistungsumfang vom gewählten Versicherungstarif abhängig. Daher kann eine vollumfängliche Kostenerstattung nicht in allen Fällen gewährleistet werden.

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Gesetzlich versicherte Patienten können als Selbstzahler alle Leistungen in Anspruch nehmen. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) als privatärztliche Rechnung.

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